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  • · Fachbeitrag · Editorial November 2026

    Transparenz im Stiftungswesen ‒ und der lange Weg zum Stiftungsregister

    Stiftungen wirken auf manche Menschen leider immer noch geheimnisvoll. Es gibt durchaus auch kritische Stimmen zu Stiftungen. Das mag daran liegen, dass mancher recht wenig über Stiftungen weiß. Auch dem soll das Stiftungsregister entgegenwirken, das zum 01.01.2026 eingeführt werden sollte. Das neue bundeseinheitliche Register soll ‒ ähnlich dem erprobten Handelsregister im kaufmännischen Bereich ‒ künftig die Eintragung anmeldepflichtiger Tatsachen mit (negativer) Publizitätswirkung ermöglichen und wird bei dem Bundesamt für Justiz in Bonn geführt. So kann die Transparenz bei Stiftungen erheblich verbessert werden. Es wird u. a. den vertretungsberechtigten Organmitgliedern einer Stiftung (insbesondere dem Vorstand) der Nachweis ihrer Vertretungsmacht erleichtert. In dem Register werden folgende Daten veröffentlicht:

     

    • Grunddaten der Stiftung (Name, Sitz, Datum der Anerkennung, ggf. Zeitraum, für den die Stiftung gegründet wurde ‒ Verbrauchsstiftung)
    • Angaben zu den Mitgliedern des Vorstands und deren Vertretungsmacht