· Nachricht · Gesetzesvorhaben
Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 ‒ Neuerungen für gemeinnützige Organisationen zum 01.01.2026 vorgesehen
| Das BMF hat am 04.09.2025 den Referentenentwurf für ein Steueränderungsgesetz 2025 vorgelegt. Darin sind auch Neuerungen für Gemeinnützige vorgesehen, die am 01.01.2026 in Kraft treten sollen. |
Konkret zu nennen sind folgende Punkte:
- Anhebung der Freigrenze für den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 1 AO)
- Anhebung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale auf 3.300 Euro bzw. 960 Euro (§ 3 Nr. 26, 26a EStG)
- Anhebung der Freigrenze bei der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO)
- Verzicht auf eine Sphärenzuordnung von Einnahmen, bei Körperschaften mit Einnahmen unter 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 S. 2 AO)
- Einführung von E-Sport als neuen gemeinnützigen Zweck (§ 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 21 AO)
- Photovoltaikanlagen als steuerlich unschädliche Betätigung bei der Gemeinnützigkeit (§ 58 Nr. 11 AO)
Weiterführender Hinweis
- BMF, Referentenentwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 → Abruf-Nr. 250052
Quelle: ID 50542993