04.04.2024 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit/Spenden
Stiftungen rund um Schulfördervereine aufgepasst. Spenden Eltern und nahe Angehörige von Kindern Geld direkt an einen Schulförderverein, damit dieser Lehrmittel für die Kinder beschafft, ist dies weder gemeinnützigkeits- noch spendenrechtlich begünstigt. Nach Ansicht der Berliner Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin) stellt der Kauf von Büchern für Mitglieder oder deren Angehörige einen Verstoß gegen die Selbstlosigkeit dar, der zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit führt.
22.03.2024 · Fachbeitrag ·
Vermögensverwaltung
Die Vermögensverwaltung stellt bei gemeinnützigen Körperschaften einen Sonderfall dar. Sie bleibt ertragsteuerfrei, gehört aber nicht zu den
satzungsmäßigen steuerbegünstigten Tätigkeiten. Deswegen ist es ...
08.03.2024 · Nachricht ·
Stiftungsmanagement
Vorstände und Geschäftsführer gemeinnütziger Einrichtungen unterliegen durch das Selbstlosigkeitsgebot einer besonderen Bindung, die auch bei der Bewertung eines Untreuetatbestands einbezogen werden muss.
23.02.2024 · Nachricht ·
Übungsleiterfreibetrag
Ebenso wie Stadt- und Museumsführer können auch Wanderführer vom Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG in Höhe von 3.000 Euro profitieren. So lautet die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von MdB Yannick Bury (CDU/CSU). Wichtig sei insbesondere, dass die pädagogische Ausrichtung im Vordergrund steht. Sind die Voraussetzungen für den Übungsleiterfreibetrag nicht erfüllt, könne alternativ die Ehrenamtspauschale zur Anwendung kommen.
30.01.2024 · Nachricht ·
Gemeinnützigkeit
Erneut hat sich die Rechtsprechung mit der Frage befasst, ob der sog. strukturelle Inlandsbezug in Spendenrecht und AO mit EU-Recht konform ist. Das FG Münster meint „Nein“. Es sieht in diesen Regelungen eine ...
Schwerpunkt
Beitrag
26.01.2024 · Fachbeitrag ·
Gemeinnützigkeit
Bei der satzungsmäßigen Feststellung der Gemeinnützigkeit kann das
Finanzamt Erkenntnisse heranziehen, die über die bloße Satzungsprüfung hinausgehen. Es kann die Freistellung ablehnen, wenn bis zum Zeitpunkt des ...
25.01.2024 · Nachricht · Gemeinnützigkeit
Der Begriff der Förderung des demokratischen Staatswesens (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) muss sich aus grundrechtlich verbürgten Prinzipien, Rechten und Werten ableiten lassen, so das FG Berlin-Brandenburg zum Fall einer Petitionsplattform. Dazu gehört insbesondere die Förderung der Ausübung der grundgesetzlich verbürgten Grundrechte, wie im Urteilsfall der Meinungsfreiheit, sowie der Förderung allgemeiner demokratischer Teilhabe, die sich aus dem Demokratieprinzip ergibt.
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