· Fachbeitrag · Gesetzesänderungen
Steueränderungsgesetz 2025: Das sind die für Stiftungen relevanten Änderungen
von Patrick Doedt, Steuerberater, CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungs- gesellschaft, Münster
Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 sind wichtige Änderungen für steuerbegünstigte Körperschaften in Kraft getreten. Für nach § 51 ff. AOsteuerbegünstigte Stiftungen sind insbesondere die folgenden zum 01.01.2026 wirksam gewordenen Erleichterungen und Klarstellungen relevant.
Die Änderungen für Non-Profit-Organisationen im Überblick
- Die Freigrenze für die Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung steigt auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 S. 4 AO n. F.).
- Der Einsatz von Mitteln für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen und anderen EEG-Anlagen wird ausdrücklich als unschädliche Betätigung anerkannt, solange dies nicht Hauptzweck der Körperschaft ist (§ 58 Nr. 11 AO n. F.).
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