Das BVerfG hat zur Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde Stellung genommen, die gegen einen VG-Beschluss eingelegt worden war. Darin war die Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen einen Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden. Diese hatte das VG dann nach Einlegung der Verfassungsbeschwerde von sich aus angeordnet. Das BVerfG hat die Auslagen dem Freistaat Bayern auferlegt (19.9.25, 2 BvR 539/25, Abruf-Nr. 251111 ).
Die kostenrechtliche Behandlung von Klauselverfahren nach § 733 ZPO ist in der Praxis immer wieder unklar. Das gilt insbesondere, wenn der Gläubiger seinen Antrag auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren ...
Der BGH hat entschieden, wie Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei einer gegen die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen gerichteten Unterlassungsklage nach § 1 UKlaG durch einen qualifizierten ...
In Kündigungsschutzverfahren, die zur Durchführung einer Güteverhandlung auf den Güterichter übertragen werden, stellt sich die Frage, welches Gericht für die Festsetzung des Streit- und insbesondere eines möglichen Vergleichsmehrwerts zuständig ist. Problematisch ist dabei vor allem, ob dem Güterichter aufgrund seiner besonderen Nähe zum Vergleichsinhalt eine eigene Entscheidungsbefugnis zukommt. Das LAG Sachsen-Anhalt hat hierzu entschieden, dass ein Güterichter weder eine Kompetenz hat, den ...
Das BSG hat sich zur Wirksamkeit der Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs in der Vollmacht einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung geäußert (23.9.25, B 4 AS 12/24 R, Abruf-Nr. 252849 ).
In der Praxis entsteht oft das Problem, wie die Vergütung eines Ergänzungspflegers, der (zufällig) Rechtsanwalt ist, abzurechnen ist, wenn
seine Tätigkeit anwaltliche Fachkenntnisse erfordert. In dem vom BGH ...
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Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
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Bislang gibt es nur wenig Rechtsprechung zur Inkassodienstleistung und zur Höhe der Gebühr in Nr. 2300 Anm. Abs. 2 VV RVG. Nun äußert sich das AG Köln, wie der Begriff der Inkassodienstleistung zu verstehen ist (30.10.25, 131 C 258/25, Abruf-Nr. 251484 ).