Frage: Vor dem Familiengericht ist ein einstweiliges Anordnungsverfahren (eA-Verfahren) wegen des Sorgerechts anhängig. Im Termin werden eine Einigung erzielt und zugleich eine einvernehmliche und abschließende Umgangsregelung getroffen. Das Gericht hat den Verfahrenswert für die elterliche Sorge mit 2.000 EUR und für den Umgang ebenfalls mit 2.000 EUR bestimmt. M. E. ist für den Mehrvergleich wegen des Umgangsrechts der Hauptsachewert von 4.000 EUR festzusetzen. Was ist korrekt?
„Einseitige Gespräche“ nur einer Partei mit dem Gericht stellen keine Besprechung i. S. d. Vorbem. 3 Abs. 3 Nr. 2 VV RVG dar und lösen keine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV RVG aus. Das betrifft beispielsweise ...
Der Rechtspfleger ist bei der Kostenfestsetzung an die Kostengrundentscheidung des Richters gebunden (LG Karlsruhe, 6.12.22, 11 T 168/22, Abruf-Nr. 235260 , NJW-RR 23, 215).
Eingeklagte Annahmeverzugsansprüche erhöhen den Streitwert, auch wenn sich die Parteien auf ein früheres Ende des Arbeitsverhältnisses einigen. Dies gebietet die wirtschaftliche Betrachtungsweise eines abschließenden Vergleichs (LAG Berlin-Brandenburg 29.11.23, 26 Ta [Kost] 6029/23, Abruf-Nr. 239151 ).
Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG entsteht nach Ansicht des BayVGH auch, wenn ein verwaltungsgerichtliches Verfahren nach § 84 Abs. 1 S. 1 VwGO durch einen Gerichtsbescheid entschieden wird und ...
FRAGE: Wir haben gerichtlich drei von vier Kindern wegen ihres jeweiligen Pflichtteilsanspruchs von je 10.000 EUR gegen die Mutter vertreten. Da sich während des Rechtsstreits herausstellte, dass das vierte Kind eine ...
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Bei dem Kostenfestsetzungsantrag handelt es sich um einen „schriftlich einzureichenden Antrag“ i. S. d. § 130d S. 1 ZPO. Er muss als elektronisches Dokument eingereicht werden. Ein Kostenausgleichsantrag unter Verwendung eines Briefbogens als Rechtsanwalt und Notar a. D. per Fax (und der Namensangabe unter der Unterschrift ohne Bezeichnung „Rechtsanwalt“) ist formunwirksam (OLG Frankfurt 16.1.24, 18 W 120/23, Abruf-Nr. 239976 ).