· Fachbeitrag · Ergänzungspflegschaft
In diesen Fällen kann der Ergänzungspfleger eine Vergütung nach dem RVG verlangen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
In der Praxis entsteht oft das Problem, wie die Vergütung eines Ergänzungspflegers, der (zufällig) Rechtsanwalt ist, abzurechnen ist, wenn seine Tätigkeit anwaltliche Fachkenntnisse erfordert. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte ein Ergänzungspfleger einen notariellen Grundstückskaufvertrag über 42 Mio. EUR im Rahmen einer Erbengemeinschaft zu prüfen.
1. Diese Streitfragen musste der BGH klären
In einem Fall vor dem BGH waren dazu diese Streitfragen zu lösen:
- Darf der anwaltliche Ergänzungspfleger seine Tätigkeit nach dem RVG abrechnen, obwohl das Pflegschaftsverfahren eigentlich familiengerichtlich ist?
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