Wie müssen Sie mit Angeboten umgehen, bei denen der Preis im Verhältnis zu den Angeboten der Mitbewerber ungewöhnlich niedrig ist? Diese Frage stellt sich auch Planungsbüros, die öffentliche Auftraggeber in den Lph 6 und 7 unterstützen. Die Antwort kommt von der Vergabekammer (VK) Thüringen.
Ein Architekt muss die Zuverlässigkeit und Qualität des ausführenden Unternehmers einschätzen. Er kann und muss prüfen, ob die Rahmenbedingungen und Grundvoraussetzungen vorliegen, dass das konkrete Gewerk ...
Die Klage des Vereins fairtrag e.V. gegen die Baukostenobergrenzen der öffentlichen Hand setzt sich fort. Am 07.03.2019 findet die mündliche Verhandlung vor dem BGH statt.
Wann muss der Nachbar über ein Bauvorhaben informiert bzw. seine schriftliche Zustimmung eingeholt werden? Auf keinen Fall nur, wenn Abstandsflächen überschritten werden. Das lehrt eine aktuelle Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Lernen Sie deshalb die Grundsätze der Nachbarbeteiligung kennen und tragen Sie dafür Sorge, dass das Projekt nicht durch Nachbarrechtsbehelfe verzögert wird.
Schneller als erwartet hat sich die Rechtsprechung mit dem in PBP 1/2019 aufgeworfenen Problem „Auftraggeber beauftragt Sie mit einer Leistung und will die dann im Projektverlauf nicht in Anspruch nehmen“ befasst.
Als Treuhänder Ihres Auftraggebers ist Ihnen die Rechtsberatung nicht erlaubt. Mit den Grundzügen des Werkvertragsrechts müssen Sie aber vertraut sein und den Auftraggeber in baurechtlichen Fragen unterstützen.
Wie lassen sich TGA-Projekte unter immer schwierigeren Rahmenbedingungen wirtschaftlich abwickeln? Der IWW-Lehrgang vom 10. bis 11.07.2025 vermittelt Ihnen direkt nutzbares Know-how. Profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung und praktischem Training von Vertragsverhandlungen.
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Der Auftraggeber kann an einem Ausführungsfehler mitschuldig sein, wenn er Arbeiten, von denen er weiß, dass sie mit Gefahren verbunden sind, an einen Unternehmer vergeben hat, dessen mangelnde Sachkunde ihm bekannt war. Die bevorstehende Insolvenz oder absehbare finanzielle Schwierigkeiten sind aber kein Grund, von einer Auftragserteilung abzusehen. Das hat OLG München im Einvernehmen mit dem BGH entschieden und Ihnen allein den Schwarzen Peter zugeschoben.