· Fachbeitrag · Architektenrecht
OLG Brandenburg minimiert Haftungsrisiko bei der Kostensteuerung: Planer können aufatmen
| Das Thema Kostenplanung und Kostensteuerung wird immer brisanter. Derzeitige Entwicklungen befeuern das Thema noch. PBP hat für Sie die aktuellste Rechtsprechung recherchiert und kommt zum Ergebnis, dass Planungsbüros beim Haftungsrisiko in Sachen Baukosten spürbar entlastet werden. Ein aktuelles Urteil des OLG Brandenburg verdeutlicht das. |
Neue Entwicklung in der Rechtsprechung
Es setzt sich langsam aber sicher durch, dass von Planungsbüros nicht verlangt werden kann, dass alle Kostenaussagen oder die Ergebnisse von Kostenberechnungen wie eine Kostengarantie gelten, für die die Planer später evtl. Schadensersatz leisten müssen. Zwei Punkte sind dabei wichtig: Zunächst ist völlig offen, wie sich der AG tatsächlich verhalten hätte, wenn er früher von der Kostenerhöhung erfahren hätte. Außerdem werden die endgültigen Kosten durch die Höhe der Angebote, den unterschiedlichen konjunkturellen Bedingungen und der Auslastung der ausführenden Unternehmen gebildet.
Klartext vom OLG: Behauptungen des AG reichen nicht
Das OLG Brandenburg hat mit Urteil vom 17.04.2025 (Az. 10 U 11/24, Abruf-Nr. 248664) die Hürden für eine erfolgreiche Schadenersatzforderung durch den Auftraggeber bei erhöhten Baukosten sehr hoch gesetzt. Die Richter haben klargestellt, dass es nicht ausreicht, eine Kostendifferenz zwischen einer Kostenberechnung und der späteren Kostenfeststellung auszurechnen und diese Kostenveränderung als Schadenersatz zu verlangen.
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