· Fachbeitrag · Haftung
Neues Schallschutz-Urteil: Worauf Planer bei der Beratung achten müssen
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Recht und Räume ‒ Rechtsberatung Architektur ‒ www.recht-und-raeume.de
| Die Erwartungen an die Wohnqualität steigen, gleichzeitig drängt die Politik auf Vereinfachung und Kostensenkung im Wohnungsbau. Konzepte wie der Gebäudetyp E und Debatten um reduzierte Standards prägen die Fachwelt. Doch wie weit darf man Vereinfachungen treiben, ohne die berechtigten Interessen der Nutzer und die zivilrechtlichen Anforderungen an die Planung zu verletzen? Ein klassischer Streitpunkt ‒ das lehrt auch die jüngste Rechtsprechung des OLG Frankfurt ‒ ist der Schallschutz. Erfahren Sie, was das OLG entschieden hat und was das für Ihre Planung und Beratung bedeutet. |
Das Spannungsfeld beim Schallschutz
Während viele Planer in der für den Schallschutz relevanten DIN 4109 einen verlässlichen Maßstab sehen, zeigen aktuelle Entscheidungen der Obergerichte und des BGH: Wer sich allein auf diese Norm beruft, bewegt sich auf dünnem Eis. Denn was vertraglich geschuldet ist, bemisst sich nicht nur an technischen Richtwerten, sondern vor allem an den berechtigten Erwartungen des Bauherrn und an der Frage, wie gut er über Alternativen informiert wurde.
Das Urteil des OLG Frankfurt, bestätigt vom BGH, verdeutlicht die Konsequenzen: Architekten und Ingenieure müssen Schallschutz qualifiziert beraten; auch und gerade dann, wenn die Planungsaufgabe vermeintlich klar erscheint.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig