· Fachbeitrag · Architektenrecht
Fachplaner prüft nur auf Auftrag: Was der Architekt bei Planungsänderungen beachten muss
von Rechtsanwältin und Architektin Aleksandra Gleich, Mannheim, www.recht-und-raeume.de
| Wer als Architekt ein Projekt durch alle Lph begleitet, ist sich der Bedeutung der Fachplaner bewusst. Doch wie ist es zu bewerten, wenn die Objektplanung nach Bauantragstellung ohne erneute Einbindung der Fachplaner geändert wird? Und wie können sich Objektplaner absichern, wenn sie auf eine Prüfung durch die Fachplanung angewiesen sind, diese aber nicht veranlasst oder durchgeführt wird? Eine aktuelle Entscheidung des OLG Karlsruhe bietet hierzu wichtige Klarstellungen und zugleich wertvolle Hinweise für die Vertragspraxis. |
Der Fall: Änderungen in der Lph 5 ohne neue Fachplanung
Dem Urteil liegt ein Regressstreit zwischen einem Architekten und einem Fachplaner zugrunde. Der Bauherr machte Schadenersatz wegen mangelhafter Ausführung geltend, u. a. wegen statischer Probleme. Der Architekt hatte die Objektplanung nachträglich geändert und die Änderungen direkt mit dem Bauunternehmen umgesetzt. Der ursprünglich vom Bauherrn beauftragte Fachplaner war an der Überarbeitung nicht beteiligt.
Im anschließenden Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Fachplaner argumentierte der Architekt, der Fachplaner hätte sich proaktiv einbringen und die geänderte Ausführungsplanung prüfen müssen. Schließlich habe er die Änderungen gekannt.
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