Die Forderung nach einem umfassenden Maßnahmenpaket für ein klima- und sozialverträgliches Bauen hat der Petitionsausschuss am Montag in öffentlicher Sitzung diskutiert. Grundlage dafür war eine öffentliche Petition des Architekten Michael Wicke, Mitglied der Initiative Architects for Future, die 57.476 Online-Mitzeichnungen auf dem Petitionsportal des Bundestags verbucht hat.
Die HOAI 2021 forciert den Preiswettbewerb. Der Kostendruck wächst. Um im Gesamtergebnis auskömmliche Honorare zu erzielen, sollten Sie deshalb vor allem Ihr Nachtragsmanagement verstärken. PBP zeigt Ihnen anhand von ...
Müssen Sie den Auftraggeber im Zuge der Angebotsprüfung und Wertung darauf hinweisen, dass ein Angebotspreis Ihrer Ansicht nach unauskömmlich ist? Haften Sie auf Schadenersatz, wenn dem Auftraggeber durch die ...
Nachbarrechtsstreitigkeiten nehmen zu, kommen oft aus „heiterem Himmel“ und legen ganze Baustellen lahm. Obwohl diesbezüglich erforderliche privatrechtliche Abstimmungen nicht zu Ihren Grundleistungen gehören, sollten Sie das Thema auf dem Schirm haben und in Ihre Beratung einfließen lassen. Am besten schon im Zuge der „Klärung der Aufgabenstellung“ in der Lph 1. Kommen Sie da zum Ergebnis, dass möglicherweise nachbarrechtliche Fragen zu klären sind, kontaktieren Sie Ihren Bauherrn.
Die Planungsprozesse werden immer komplexer. Das ist bei weitem kein Gefühl, sondern Fakt. Bestätigt in einer aktuellen Umfrage unter mehreren Hundert Architektur- und Ingenieurbüros. Komplexere Planungsabläufe ...
Sage und schreibe drei Viertel der Inhaber von Architekturbüros kennen den Gemeinkostenfaktor ihres Büros nicht. Und ist er bekannt, wendet ihn nur jeder Zweite bei der Honorarkalkulation an. Das ist das irritierende ...
Wie lassen sich drohende Honorarunterdeckungen proaktiv vermeiden? PBP Planungsbüro professionell bietet Ihnen direkt umsetzbare Tipps für die Praxis. Sichern Sie sich die neue Sonderausgabe zur HOAI 2021 und eine aktuelle Webinar-Aufzeichnung zum Thema gratis.
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Ein Leser fragt: Wir sind froh, kurzfristig einen neuen Mitarbeiter gewonnen zu haben, der unser Team optimal ergänzt. Als kleines „Begrüßungsgeschenk“ wollen wir ihm die Corona-Prämie zahlen! Was gilt, wenn ihm sein früherer Arbeitgeber die Corona-Prämie von 1.500 Euro schon im Jahr 2020 gezahlt hat. Können wir dann trotzdem nochmal zahlen?