In Gebäuden wird immer öfter eine offene Technik-Installation verwendet. Dabei treten häufig Fragen zur Planungstiefe von Sichtinstallationen und deren Honorierung auf. PBP klärt den Umgang mit dieser Leistung und deren Honorierung.
Planungsbüros werden verstärkt angefragt, Planungsleistungen für temporäre Systembauten (provisorische Klassenräume oder Unterkünfte – „Containerbau“) zu erbringen. Dabei wird oft eine unsachgemäße ...
„Ein Architekt, der sich zur Erstellung der Genehmigungsplanung verpflichtet, schuldet als Werkerfolg eine dauerhaft genehmigungsfähige Planung“. Dieser rechtliche Grundsatz gilt auch beim Bauen im Bestand.
Als Büroinhaber verbringen Sie die meiste Zeit in Ihrem Büro (außerhalb Ihrer Wohnung). Deshalb können Sie in den meisten Fällen ab 2023 auch kein häusliches Arbeitszimmer mehr geltend machen. Wenigstens gibt es noch die Home-Office-Pauschale. Und die ist ab dem Jahr 2023 noch einmal lukrativer geworden. PBP erläutert Ihnen die Neuerungen anhand diverser praktischer Anwendungsbeispiele.
„Durch das QualitätsZertifikat Planer am Bau hat sich unsere Büroorganisation und damit unsere Produktivität deutlich verbessert“. Dieses Statement eines Büroinhabers steht stellvertretend für die Gründe, die ...
Eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung unter Beteiligung Beratender Ingenieure muss in ihrem Firmennamen nicht die Bezeichnung „Beratende Ingenieure“ führen. Das hat das OLG Celle ...
IWW-Lehrgang VgV-Training: 02.–03.03.2023 in Würzburg
Der Kampf um öffentliche Planungsaufträge wird härter. Der IWW-Lehrgang VgV-Training macht Sie fit für die erfolgreiche Bewerbung! In nur zwei Tagen lernen und trainieren Sie, wie Sie Ihre Qualitäten im Verhandlungsverfahren überzeugend vermitteln.
Die Mindestsätze sind passé, die HOAI 2021 ist entsprechend geändert. Die Zeiten werden härter und der Preiskampf ist (wieder) eröffnet. Der IWW-Lehrgang zeigt Ihnen, wie Sie zukünftig mit öffentlichen und gewerblichen Bauherren erfolgreich Verträge und Honorare verhandeln.
Bei Mängeln, die vom Planer verursacht wurden, stellt sich nicht selten die Frage, ob für den Zeitraum der Fertigstellung der Baumaßnahme bis zur Mangelbeseitigung ein anteiliger Schadenersatz als Nutzungsausfall gerechtfertigt ist. Das KG Berlin vertritt dazu eine planerfreundliche Meinung: Nutzungsausfall setzt voraus, dass eine Nutzung bis zur Mangelbeseitigung tatsächlich unzumutbar war. Dabei muss der Bauherr eine gewisse Toleranz zeigen, wie sie im täglichen Leben üblich ist.