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Gesetzesinitiative: Mehr stillgelegte Bahngrundstücke für den Wohnungsbau nutzbar machen
| Viele Kommunen schielen auf ungenutzte Bahnflächen, um dort Wohnraum zu schaffen. Bisher ist es rechtlich schwer möglich, die Grundstücke zu bebauen. Der Bundestag hat jetzt einen Entwurf mit dem Titel „Sechstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes“ verabschiedet, der das ändern soll. Der Bundesrat muss noch zustimmen. |
Im Entwurf wird klargestellt, dass der Erhalt einer stillgelegten Betriebsanlage nicht von „überragendem öffentlichem Interesse“ ist, wenn eine Nutzung der Infrastruktur langfristig nicht mehr zu erwarten ist. Seit einer Gesetzesverschärfung im Jahr 2023 war es kaum noch möglich, ungenutzte Bahnflächen für den Wohnungsbau zu nutzen. So sollte sichergestellt werden, dass die Grundstücke für einen eventuellen Ausbau des Bahnverkehrs verfügbar bleiben. Diese Regelung soll nun wieder gelockert werden.
Weiterführende Hinweise
- Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (Koalitionsentwurf) → Abruf-Nr. 248833
- Beschlussempfehlung und Bericht des Verkehrsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD → Abruf-Nr. 248845