Der Wert des Streitgegenstands eines Rechtsstreits auf Unterlassung einer Videoüberwachung ist gemäß § 3 ZPO freiem Ermessen durch das Gericht unter Beachtung der herrschenden Rechtsprechung, die das AG Brandenburg im Einzelnen aufführt, je nach den Besonderheiten des Einzelfalls von 1.000 EUR bis zu 5.000 EUR festzusetzen (AG Brandenburg 26.2.19, 31 C 250/18).
Der Mieter wird erstinstanzlich zur Räumung verurteilt. In der Berufung soll PKH für die beabsichtigte Nichtzulassungsbeschwerde und die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung beantragt werden.
Klagt ein Vermieter rückständige Mieten ein, kann von ihm hinsichtlich der Bestimmtheit des Klagebegehrens nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verlangt werden, dass er hinsichtlich erhaltener Zahlungen und erteilter ...
Räumungssachen sind nach § 272 Abs. 4 ZPO vorrangig und beschleunigt durchzuführen. Der XII. Zivilsenat klärt erstmals im Rahmen einer gewerbemietrechtlichen Räumungsklage, welche Grundsätze bei der Anwendung des § 272 Abs. 4 ZPO zu beachten sind.
Nach § 26 Nr. 8 S. 1 des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (EGZPO) ist die Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH nach § 544 ZPO nur zulässig, wenn der Beschwerdewert der Berufungsentscheidung ...
Die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeit gem. § 36 Abs. 1 Nr. 3 ZPO kommt nur in Betracht, wenn mehrere Parteien verklagt werden und es sich bei den Beklagten um Streitgenossen handelt (OLG München 25.4.
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Auch wenn ein Gast ein Hotelzimmer storniert, mithin den Beherbergungsort gar nicht aufsucht, verbleibt es beim besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts (LG Münster 26.2.18, 3 S 125/17, Abruf-Nr. 200680 ).