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  • 20.04.2018 · Nachricht · Gerichtsstand

    Streit über Hotelzimmerstornierung: Beherbergungsort zählt

    | Auch wenn ein Gast ein Hotelzimmer storniert, mithin den Beherbergungsort gar nicht aufsucht, verbleibt es beim besonderen Gerichtsstand des Erfüllungsorts (LG Münster 26.2.18, 3 S 125/17, Abruf-Nr. 200680 ). |