Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 29.10.2018 · Nachricht · Darlegungspflicht

    Verrechnung von Mietzahlungen

    | Klagt ein Vermieter rückständige Mieten ein, kann von ihm hinsichtlich der Bestimmtheit des Klagebegehrens nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht verlangt werden, dass er hinsichtlich erhaltener Zahlungen und erteilter Gutschriften die aus seiner Sicht nach § 366 Abs. 2 BGB maßgebliche Verrechnungsreihenfolge im Einzelnen darlegt (AG Dresden 22.8.18, 145 C 6419/17, Abruf-Nr. 207587 ). |