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Ein Gesetzesantrag aus Niedersachsen (BR-Drucksache 48/24) will das ZVG derart ändern, dass es künftig für den Staat als einzigen Erben möglich werden soll, überschuldete Immobilien leichter versteigern zu lassen.
PKH ist in Vollstreckungssachen möglich (VE 22, 91). Zum 1.1.24 sind die PKH-Freibeträge besonders stark angestiegen. Daher könnte nun deutlich mehr Mandanten PKH zustehen. Weiß der Anwalt von finanziellen ...
Ihre Mandanten stehen vor vielen neuen Herausforderungen. Dazu zählen die Umsetzung regulatorischen Anforderungen wie der EU-Taxonomie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Auch bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigen Ihre Mandanten aktuell und in sehr naher Zukunft Ihre Hilfe.
Auch in den nächsten Wochen bietet Ihnen das IWW Institut wieder
die Möglichkeit, sich bequem online fortzubilden ( iww.de/seminare/rechtsanwaelte ). Das erwartet Sie:
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Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Wird ein Schuldner verhaftet (§ 802g ZPO), z. B. weil er dem Termin zur Vermögensauskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2024 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT 09.01.2024 B2):