· Nachricht · Zwangsvollstreckungsformulare
Das Chaos geht weiter: Zwangsvollstreckungsformulare werden schon wieder erneuert!
| Die Zwangsvollstreckungsformulare wurden erst kürzlich geändert. Seit Oktober 2025 gelten neue, verpflichtende Formulare. Nach einer langen Entwicklungsphase schien das bisherige Formularchaos zunächst beendet. Aber dem ist nicht so. Trotz der jüngsten Reformen zeichnet sich erneuter Änderungsbedarf ab. Grund ist das derzeit laufende Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung (vgl. VE 25, 163, sowie Mitteilung auf der VE-Website vom 14.12.25). Die geplanten Änderungen betreffen die §§ 752a, 753a, 754a, § 829a ZPO. Die beabsichtigten Gesetzesänderungen machen daher eine erneute Anpassung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) erforderlich. Seit dem 8.12.25 liegt nun der Referentenentwurf „Dritte Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung“ vor. |
Geändert werden sollen insbesondere:
- Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher,
- Antrag auf richterliche Durchsuchungsanordnung sowie auf
- Vollstreckung zur Nachtzeit,
- Vollstreckung an Sonn- und Feiertagen,
- Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses sowie eines PfÜB.
Ziel der Anpassungen ist die Erleichterung der Nutzung der Formulare und die erneute Anpassung an die geplante, weiter digitalisierte Rechtslage der Zwangsvollstreckung. Die geplanten Änderungen sollen am 1.10.26 in Kraft treten.