20.09.2025 · Nachricht · Zwangsvollstreckungsformulare
Stichtag 1.10.25: nur noch einheitliche Formulare
| Bis zum 30.9.25 existierten „Parallelstrukturen“ alter und neuer Formulare. Die Formulare i. d. F. vom 16.12.22 (BGBl. I S. 2368) konnten bis zu diesem Tag verwendet werden. Seit dem 1.10.25 müssen Gläubiger verpflichtend die Neuformulare (BR-Drucksache 203/24) nutzen. |
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