Zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte erhalten für gewisse Nebentätigkeiten keine Vergütung nach Nr. 3403 VV RVG. Dazu zählt auch die Stellungnahme zu einem Antrag auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist (OLG Frankfurt a. M. 15.4.24, 18 W 18/24, Abruf-Nr. 247036 ).
In mietrechtlichen Verfahren wird neben einer Mietminderung häufig auch ein Zurückbehaltungsrecht an der Miete geltend gemacht (§ 320
Abs. 1 S. 1 BGB). Für die anwaltliche Praxis stellt sich dabei eine ...
In der Praxis stellt sich regelmäßig die Frage, ob einer bedürftigen Partei, der ratenfreie Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt wurde, ein durchsetzbarer Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei zusteht.
Unsicherheit besteht in der Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Anwalt die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG im Zivilprozess beanspruchen kann, wenn das Gericht – mit ausdrücklichem ...
Eine zentrale Frage betrifft in der Praxis die Bindungswirkung einer Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren (§ 494a Abs. 2 ZPO), wenn später ein Klageverfahren folgt. Hier entsteht häufig ...
In der Praxis steht oftmals die Frage im Mittelpunkt, wie Verfahrenskosten gerecht verteilt werden können, wenn ein Kläger die Klage gegen einen Gesamtschuldner zurücknimmt und der andere Gesamtschuldner die Klage ...
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Im Kostenrecht stellen sich immer wieder Fragen zur Vergütung anwaltlicher Tätigkeit, wenn ein angesetzter Termin kurzfristig entfällt. Ist die Klage unmittelbar vor dem Termin zurückgenommen worden, entsteht für den Prozessbevollmächtigten des Beklagten auch dann keine Terminsgebühr, wenn er in unverschuldeter Unkenntnis der Klagerücknahme zur Terminsstunde im Sitzungssaal erscheint und einen Kostenantrag stellt.