· Nachricht · Gesetzesänderung
Kostenfestsetzung: Änderung von Amts wegen?
Am 1.1.26 trat das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen in Kraft (ZStÄndG, BGBl 2025 I, Nr. 318). Das Gesetz sieht neben der Erhöhung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte auf 10.000 EUR (§ 23 GVG; seit dem 1.1.26) wichtige Änderungen vor.
Das Gesetz soll u. a. ein Praxisproblem lösen: Bislang können die Gerichte eine Kostenentscheidung nicht ändern, wenn sie unrichtig wird, weil sich der Streitwert nachträglich geändert hat oder eine Beschwerde gegen die Wertfestsetzung erfolgreich war. Dies führte zu Wertungswidersprüchen und Ungerechtigkeiten. Insofern soll § 102 ZPO mit Wirkung ab 1.1.26 Abhilfe schaffen.
| „§ 102 ZPO Änderung der Kostenentscheidung
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 19,35 € / Monat