Die Vereinbarung „Zahlung auf erstes Anfordern” stellt im Allgemeinen ein Indiz für das Vorliegen einer vom Bestand der Hauptschuld unabhängigen Garantie dar.
Gibt die Klägerin ohne nachvollziehbaren Grund ihre Anschrift nicht an, sondern beschränkt sich auf die Angabe eines Dienstleistungsunternehmens, das Post an sie weiterleitet, ist die Klage unzulässig.
Ein Kläger, zu dessen Gunsten ein Vorbehaltsurteil gemäß § 599 Abs. 1 ZPO ergangen ist, darf in dem sich daran anschließenden Nachverfahren gemäß § 600 Abs. 1 ZPO die Klage erweitern.
Wer aus einer ihm nicht näher bekannten Quelle eine Banküberweisung
erhält, kann sich nicht auf den Einwand der Entreicherung berufen, wenn er sich bewusst der Einsicht verschließt, dass er das Geld nicht behalten bzw. verwenden darf.
Die Zustimmung zu aktualisierten allgemeinen Geschäfts- und Sonderbedingungen, dem Preis- und Leistungsverzeichnis sowie dem Preisaushang kann nicht dadurch herbeigeführt werden, dass die Verbraucher nur eine ...
(Auch) Bei Gaslieferverträgen außerhalb der Grundversorgung muss der Energieversorger für die Einhaltung der Transparenzanforderungen gemäß
§ 41 Abs. 3 S. 1 EnWG a. F. in der Unterrichtung des Haushaltskunden ...
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Ein Rechtsanwalt, der seine Dienstleistungen im elektronischen
Geschäftsverkehr anbietet, genügt den Anforderungen gemäß § 312j Abs. 3 S. 2 BGB nicht, wenn er den Button (Schaltfläche), über den der Vertragsschluss erfolgt, mit den Worten „Bußgeld jetzt abwehren“ beschriftet.