Wird die Bausparvertragssumme vorfinanziert, ist die Abschlussgebühr bei der Berechnung des effektiven Jahreszinssatzes auf denjenigen des Vorfinanzierungsdarlehens und denjenigen des Bauspardarlehens prozentual aufzuteilen. Die prozentuale Verteilung richtet sich nach der prozentualen Verteilung von Bauspardarlehen und angesparten Raten im Verhältnis zur Bausparvertragssumme.
Zahlungen des Schuldners auf notleidende Forderungen sind immer mit dem Risiko einer nachträglichen Anfechtung durch den Insolvenzverwalter nach § 133 InsO verbunden. Der begünstigte Einzelgläubiger will diese ...
Die neue Berufspflicht nach § 43f BRAO ist für die Praxis sinnvoll, da Rechtsanwälte mit berufsrechtlichen Kenntnissen zahlreiche Rügeverfahren vermeiden können. Im IWW-Online-Lehrgang lernen Sie als neu ...
Technische Gründe im Sinne von § 130d S. 2 ZPO liegen nur bei einer Störung der für die Übermittlung erforderlichen technischen Einrichtungen vor, nicht dagegen bei in der Person des Einreichers liegenden Gründen.
Schon seit vielen Jahren ist für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister das gerichtliche Mahnverfahren als rein elektronisches Verfahren ausgestaltet. Für Rechtsanwälte ist die Kommunikation mit dem Gericht seit dem ...
Um den Schaden der Höhe nach zu beziffern, wird oft auf Sachverständigengutachten zurückgegriffen. Die notwendigen Kosten sind dabei grundsätzlich ersatzfähig. Handelte es sich hierbei über Jahrzehnte um ...
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Die Belastung des vermittelnden Maklers mit einem prozentualen Anteil der angefallenen notariellen Entwurfsgebühr – in der Höhe der im Innenverhältnis mit den Auftraggebern vereinbarten Courtage – führt zu einer Vermischung des Schuldverhältnisses aus dem Maklervertrag mit der
öffentlich-rechtlichen Kostenschuld dem Notar gegenüber und findet
gebühren-rechtlich keine gesetzliche Grundlage im GNotKG.