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  • 02.06.2023 · Fachbeitrag · Anwaltliche Vergütung

    Trotz Ruhestand muss der Anwalt offene Forderungen einziehen

    | Ein Rechtsanwalt ist auch nach seinem Ausscheiden aus der Anwaltschaft berechtigt und verpflichtet, zum Einfordern seiner Vergütung außerhalb eines Kostenfestsetzungsverfahrens entsprechende Berechnungen zu unterzeichnen und den Auftraggebern mitzuteilen, wenn ein Abwickler nicht bestellt oder der bestellte Abwickler nicht tätig geworden ist. |