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  • · Fachbeitrag · Energierecht

    Darlegungs- und Beweislast beim Streit über den Gasverbrauch

    | Bei einem Streit über den Umfang des Gasverbrauchs obliegt dem Versorgungsunternehmen die Beweislast dafür, dass ein technisch einwandfrei funktionierender Zähler installiert war und dieser ordnungsgemäß abgelesen wurde. |

     

    Diese vom OLG Düsseldorf (25.10.22, 26 U 3/22, Abruf-Nr. 234754) entschiedene Frage wird in den kommenden Monaten von besonderer Brisanz sein, wenn bei erhöhten Energiekosten und ‒ vermeintlichen ‒ Einsparbemühungen die Wahrhaftigkeit von Verbrauchsablesungen infrage gestellt werden. Im Fall des OLG hatte die Kundin allerdings bereits gezahlt und forderte die (vermeintliche) Zuvielzahlung nun zurück. In den Fällen einer Zahlung aufgrund des Einwendungsausschlusses des § 17 Abs. 1 GasGVV liegt nach Ansicht des OLG auch im Rückforderungsprozess des Kunden die Darlegungs- und Beweislast für die Richtigkeit der Abrechnung beim Versorgungsunternehmen, vor allem für den tatsächlichen Verbrauch der berechneten Gasmenge.

     

    MERKE | Die fortdauernde Eichung begründet einen Anscheinsbeweis für den richtigen Gasverbrauch. Dieser Anschein kann aber erschüttert werden. Dafür müssen Tatsachen vorgetragen werden, die die ernsthafte Möglichkeit der Falschanzeige begründen. Das könnte etwa eine äußere Beschädigung sein.

     
    Quelle: Ausgabe 06 / 2023 | Seite 93 | ID 49409761