Eine Leserin berichtete uns folgenden Fall: Gläubiger G steht gegen Schuldner (Verbraucher) S eine Forderung von 1.000 EUR zu. G hatte zwar eine Rechnung gestellt, aber ohne den notwendigen Hinweis nach § 286 Abs. 3 BGB. Nachdem S nicht zahlte, mahnte G ihn. Die Mahnung erreichte S aber nicht, da er umgezogen war und G seine neue Adresse nicht mitgeteilt hatte. G übergab die Angelegenheit Inkassodienstleister X unter vertraglicher Vereinbarung einer Vergütung entsprechend dem RVG. X holte umgehend eine ...
Die Klausel in einem Vergleich, das Gericht solle über die Kosten des Rechtsstreits nach § 91a ZPO entscheiden, ist nur als Auftrag an das Gericht zu verstehen, anhand dieses Maßstabs eine Kostenregelung zu treffen, ...
Der Wegfall der Prozessfähigkeit ist für einen Rechtsstreit ohne Bedeutung, wenn die nicht mehr prozessfähige Partei einem Prozessbevollmächtigten wirksam Prozessvollmacht erteilt hat, weil die Vollmacht nach § 86 ...
Verhindert eine GbR die Vereinigung von Forderung und Schuld einer
Gesellschaftsverbindlichkeit bei sich durch Veranlassung einer Inkassozession an einen Treuhänder, der für die Gesellschaft Gesellschafter aus der Gesellschaftsverbindlichkeit in Anspruch nehmen soll, können diese gegen ihre Inanspruchnahme einwenden, dass der Inkassozessionar die Gesellschaft aus der Forderung nicht in Anspruch nehmen kann, da er die erlangten Beträge an diese auskehren muss.
Der Kommanditist kann gegen seine Inanspruchnahme entsprechend
§§ 422 Abs. 1 S. 1, 362 Abs. 1 BGB einwenden, dass durch Zahlungen anderer Kommanditisten der zur Deckung der von der Haftung erfassten ...
Erfordert die Vermietung oder Verpachtung keinen planmäßigen Geschäftsbetrieb und handelt es sich deshalb um eine private und nicht um eine
berufsmäßig betriebene Vermögensverwaltung, verliert der Vermieter oder ...
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Der BGH hat dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es nach dem Lugano-Übereinkommen 2007 von Relevanz für die internationale Zuständigkeit ist, dass der Verbraucher nach einem Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Die Fragestellung ist dieselbe, wenn es um die Brüssel
I-VO oder die Brüssel Ia-VO geht.