Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 05.08.2021 · Fachbeitrag · Mietrecht

    Nutzungsentschädigung kann höher als die bisherige Miete sein

    Bei einer Vorenthaltung der Mietsache durch den Mieter besteht ein Anspruch des Vermieters auf Nutzungsentschädigung in Höhe der „Marktmiete“, also der Miete, die im Fall einer Neuvermietung erzielt werden kann.