05.08.2021 · Fachbeitrag · Pflichtteilsrecht
Auflagen und deren Auswirkungen auf den Pflichtteilsanspruch
Grabpflegekosten sind keine Nachlassverbindlichkeiten i. S. v. § 1968 BGB. Die Folge dieser Sichtweise des BGH (26.5.21, IV ZR 174/20, Abruf-Nr. 222867 ) ist es, dass eine in einer letztwilligen Verfügung enthaltene Auflage des Erblassers an die Erben zur Grabpflege nicht zu einer Kürzung eines Pflichtteilsanspruchs führt.
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