Die Hinweispflicht nach § 407a Abs. 4 S. 2 ZPO soll den Parteien die Möglichkeit geben, angesichts unverhältnismäßiger Kosten auf die Beweisaufnahme zu verzichten, sich ggf. gütlich zu einigen oder ein weniger aufwendiges Verfahren zu wählen.
Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, nach § 288 Abs. 5 BGB einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 EUR. Für die Praxis stellt sich ...
Zwischen den Parteien ist auch in einer einfachen Verkehrsunfallsache ohne Streit zum Haftungsgrund oder zur Höhe bei der Einschaltung eines Rechtsanwalts oder eines Inkassodienstleisters regelmäßig unstreitig, dass ...
Die Kosten der Nebenintervention sind ein ständiger Streitpunkt. Die
Gerichte vergessen häufig, den nach § 101 ZPO notwendigen besonderen Ausspruch, ob und welche Kosten der Nebenintervention von welcher Prozesspartei zu tragen sind. Dies hat zur Folge, dass kein Kostenerstattungsanspruch begründet wird. Dem kann nur mit dem Antrag auf Ergänzung der Kostengrundentscheidung nach § 321 ZPO entgegengetreten werden. Die nachträgliche Entscheidung muss nach § 321 Abs. 2 ZPO binnen einer zweiwöchigen Frist, ...
Ein Vertrag, der zwar dienst- und werkvertragliche Elemente aufweist, im Schwerpunkt aber darauf gerichtet ist, Bewerbern aus Deutschland gegen Entgelt Studienplätze an ausländischen Universitäten zu vermitteln, ist ...
Die Anmeldung einer Forderung aus vorsätzlich unerlaubter Handlung setzt nicht voraus, dass der Schuldner einen Restschuldbefreiungsantrag gestellt hat.
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Ein Gesamtschuldnerausgleich zwischen einem Architekten und einem Fachplaner setzt eine Pflichtverletzung des Fachplaners gegenüber dem Bauherrn voraus.