Die Bundesländer haben im Zuge der Coronapandemie viele Beschränkungen erlassen, die insbesondere im Dienstleistungsbereich zur Schließung von Einrichtungen und Betrieben geführt haben. So mussten aufgrund des Lockdowns z. B. alle Fitnessstudios schließen. Auch andere Dauerschuldverhältnisse sind davon betroffen. Solche Maßnahmen haben in den letzten Wochen auch wieder im Raum gestanden und stehen auch für 2021 im Fokus. Doch viele Fragen sind im Forderungsmanagement offen.
Der nach Widerspruch gegen eine ordentliche Kündigung unter den Voraussetzungen des § 574 Abs. 1 S. 1 BGB gegebene Anspruch des Mieters auf Fortsetzung des Mietverhältnisses ist nach § 574 Abs. 1 S.
Die Justizministerkonferenz hat am 26.11.20 gefordert, dass Rechtsklarheit zum Thema Legal Tech geschaffen werden müsse. Zu klären sei, welche Geschäftsmodelle zulässig und welche unzulässig seien.
Durch den zugunsten des Beklagten erfolgten Ausspruch des Vorbehalts der beschränkten Erbenhaftung nach § 780 Abs. 1 ZPO ist der Kläger regelmäßig beschwert.
Die Kosten eines Privatgutachtens, die der Auftragnehmer zur Ermittlung der Vergütung nach § 2 Abs. 5 VOB/B aufwendet, sind vom Auftraggeber nicht nach dieser Bestimmung als Teil der Mehrkosten zu erstatten.
Vollstreckung in Nachlassfällen: So gehen Sie richtig vor
Wie lässt sich die Vollstreckung fortsetzen, wenn der Schuldner verstirbt? Die Sonderausgabe von EE Erbrecht effektiv liefert Ihnen konkrete Anleitungen für die verschiedenen Fallkonstellationen – mit Beispielen, Checklisten und Antragsmustern zur schnellen Umsetzung.
KostRÄG 2021: die wichtigsten Änderungen im Überblick
Schöpfen Sie die Möglichkeiten des KostRÄG 2021 von Anfang an optimal aus! Die aktuelle Sonderausgabe von RVG professionell verschafft Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und gibt Ihnen direkt nutzbare Anwendungstipps.
Betreuungsverfahren sind komplex. SR Seniorenrecht aktuell sorgt dafür, dass Sie Ihren Mandanten schnell und sicher helfen können! Die neue Sonderausgabe verschafft Ihnen einen systematischen Überblick über die wichtigsten Beratungsfragen.
Dem Kommanditisten kann Einsicht in die Akten des Insolvenzeröffnungsverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft nur gewährt werden, wenn er ein rechtliches Interesse hieran glaubhaft macht.