Seit Inkrafttreten der aktiven beA-Nutzungspflicht Anfang 2022 „fließt“ der elektronische Rechtsverkehr. Damit Sie, (neue) Kollegen und Kanzleimitarbeiter unfallfrei fahren, macht unsere beA-Expertin Ilona Cosack Sie und Ihre Mitarbeiter fit für die sichere Nutzung des elektronischen Anwaltspostfachs. Der zweistündige IWW-Online-Workshop am 24.4.24 um 10:00 Uhr ist wie die „echte“ Führerscheinprüfung in zwei Teile gegliedert: In der Theorie lernen Sie die formalen Anforderungen durch die aktuelle ...
Kommt es – etwa bei einem Verkehrsunfall – zu einem Schadensereignis, möchte der Geschädigte die Reparatur möglichst schnell veranlassen, um wieder über die beschädigte Sache verfügen zu können.
Der BGH hat in den letzten Jahren die Anforderungen an die Anspruchsverfolgung bei Mängeln im Werkvertragsrecht erheblich verändert und insbesondere die Möglichkeiten der fiktiven Schadensabrechnung beschränkt.
Eine vom Gericht angeordnete Vertragsfortsetzung auf unbestimmte Zeit nach § 574a Abs. 2 BGB, § 308a Abs. 1 ZPO ist dem Vermieter grundsätzlich nur zumutbar, wenn die vom Mieter entrichtete Miete der marktüblichen ...
Haben die Parteien nach dem 1.1.18 bei einem Verbraucherbauvertrag die gesetzlich vorgegebene Form nicht gewahrt, fehlt einem Zahlungsanspruch die vertragliche Grundlage.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 23 EGGVG) ist der statthafte Rechtsbehelf gegen eine Entscheidung des Nachlassgerichts nach § 13 Abs. 7 FamFG über die Nichtgewährung von Einsicht in die Nachlassakten eines abgeschlossenen Verfahrens für einen am Verfahren nicht beteiligten Dritten.