· Fachbeitrag · Inkasso
Besonders umfangreiche Inkassodienstleistung
Können nur Inkassodienstleister Inkassodienstleistungen erbringen oder sind auch Rechtsanwälte hierzu berufen? Wollte man von Letzterem ausgehen, stellt sich die Frage, ob man die Erbringung einer Inkassodienstleistung ausschließen kann. Der Unterschied begründet die Differenz in der Geschäftsgebühr von 0,4. Die Rechtsdienstleistung wird bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 Abs. 1 VV RVG in einem Rahmen einer 0,5- bis 2,5-Gebühr mit einer 1,3-Regelgebühr vergütet, während die Inkassodienstleistung nach Nr. 2300 Abs. 2 VV RVG nur einen Rahmen einer 0,5- bis 1,3-Gebühr kennt, was zu einer 0,9-Regelgebühr führt. In einer aktuellen Entscheidung hat sich das AG Köln mit der Abgrenzung zwischen Rechts- und Inkassodienstleistung, der vertraglichen Dispositionsfreiheit bei der Abgrenzung und mit der Unterscheidung zwischen dem einfachen Fall, dem Regelfall und dem umfangreichen Fall beschäftigt.
Sachverhalt
Der Kläger buchte über die Q. bei der Beklagten einen Flug. Für diesen zahlte er 1.856,34 EUR und löste Meilen ein. Für den Fall der Kündigung war mit der Beklagten vereinbart, dass Meilen wie Zuzahlung erstattet werden. Der Kläger kündigte den Beförderungsvertrag vor Abflug, erhielt aber lediglich die Meilen erstattet. Der Kläger forderte die Beklagte unter Fristsetzung bis zum 1.3.25 erfolglos zur Zahlung auf.
Am 31.3.25 beauftragte er seine jetzigen Prozessbevollmächtigten, den Vorgang zu prüfen sowie die Ansprüche lediglich außergerichtliche geltend zu machen. Dabei traf er mit diesen eine Vergütungsvereinbarung, nach der er pauschal zur Zahlung von 299 EUR verpflichtet war, solange die Tätigkeit drei Stunden Arbeitsaufwand nicht überschreitet. Außerdem war vereinbart: „Es wird keine Inkassodienstleistung und kein Mahnschreiben beauftragt.“
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FMP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig