03.02.2026 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Kostenregelung im Vergleich nicht vernachlässigen
| Vereinbaren die Parteien in einem Vergleich eine Kostenregelung, in der die Baumbach‘sche Kostenformel – unterschiedliche Quoten für die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten – keine Berücksichtigung findet, sind die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten nur anhand der getroffenen Regelung im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig. |
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