Für Juden und Muslime in Deutschland herrscht künftig wieder Rechtssicherheit. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Mittwoch, 12.12.12, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ in dritter Beratung verabschiedet.
Das Recht der Namensbestimmung richtet sich nach deutschem Recht, wenn beide Eltern zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes deutsche Staatsangehörige sind. Ist für ein vorher geborenes Kind damals noch zulässigerweise ...
Der Unterhaltsbedarf eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils richtet sich regelmäßig nach den notwendigen Heimkosten zuzüglich eines Barbetrags für die Bedürfnisse des täglichen Lebens. Ist der Elternteil ...
Die Regelung zur Beschneidung von Jungen ist am 14.12.12 vom Bundesrat verabschiedet worden und kann damit bald in Kraft treten. „Damit ist die wichtigste gesellschaftspolitische Debatte des Jahres 2012 zu einem guten Abschluss gekommen“, sagte die Bundesjustizministerin. „Es ist bemerkenswert, dass das Gesetz aus dem Bundesjustizministerium unverändert und mit großer Mehrheit in Bundestag und Bundesrat angenommen wurde.“
Ausreichend ist, dass der durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel bestimmte Nachfolger im Zeitpunkt des Erbfalls bestimmbar ist. Diese Bestimmbarkeit ist nicht ausschließlich durch seine ausdrücklich Benennung ...
Auch ein am Verfahren über den Versorgungsausgleich beteiligter oder zu beteiligender betrieblicher oder privater Versorgungsträger wird durch eine gerichtliche Entscheidung grundsätzlich bereits dann in seinem Recht ...
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Ein ägyptischer Staatsangehöriger, in dessen Geburtseintrag neben dem Vornamen nur noch die Namen des Vaters, Großvaters und Urgroßvaters angegeben sind (Namenskette/Eigennamen) kann nach ägyptischem Recht durch formlose Erklärung gegenüber den Behörden des Heimatsstaats wählen, ob das dritte oder vierte Glied der Namenskette als Familienname gelten soll. Die Namenswahl ist bei der Eintragung in deutsche Personenstandsregister zu übernehmen. Die Namenswahl führt nicht dazu, dass die nicht als ...