Durch § 266 FamFG wurde der Zuständigkeitsbereich der Familiengerichte deutlich erweitert. Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache im Sinne des § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal „im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung“ weit auszulegen, BGH 5.12.012, XII ZB 652/11.
Beschädigen Kinder, die in einer Kindertagesstätte untergebracht sind, Eigentum Dritter, kommt dem Geschädigten, der gegen eine Gemeinde als Trägerin der Kindertagesstätte wegen Verletzung der ...
Verletzt der Unterhaltspflichtige die Obliegenheit, Vermögenswerte zu realisieren, ist er unterhaltsrechtlich so zu behandeln, als habe er die Obliegenheit erfüllt. Ein einklagbarer Anspruch auf Rückforderung einer ...
Die Bundesregierung hat keine Kenntnis zur aktuellen Zahl von Kompetenzzentren für von Intersexualität betroffene Menschen. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung generell und so auch zu DSD (Disorders of Sex Development) liegt in der Verantwortung der Länder“, schreibt die Bundesregierung.
Großeltern können ihren Enkeln im Wege der Ersatzhaftung gemäß § 1607 Abs. 1 BGB Unterhalt schulden. Die Ersatzhaftung ist nicht bereits dann begründet, wenn der grundsätzlich zur Unterhaltszahlung verpflichtete ...
Das OLG Hamm hat die neuen Leitlinien zum Unterhaltsrecht (Stand 01.01.13) bekannt gegeben. Die Leitlinien sind von den Familiensenaten des OLG Hamm erarbeitet worden, um eine möglichst einheitliche Rechtsprechung im ...
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Das Bundeskabinett hat kurz vor Weihnachten, am 19.12.12, den vom Bundesminister des Innern vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Familienpflegezeit und zum flexibleren Eintritt in den Ruhestand für Beamtinnen und Beamte des Bundes beschlossen.