26.04.2013 · Nachricht · Nachehelicher Unterhalt
Der Unterhaltsberechtigte muss die Behauptung, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substanziiert bestreiten und seinerseits darlegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen. Beruft sich der Unterhaltsberechtigte für seinen hypothetischen beruflichen Werdegang ohne die Ehe auf eine regelmäßige, vorwiegend von der Berufserfahrung abhängige Entwicklung im vor der Eheschließung erlernten Beruf, so trifft ihn im Gegensatz zu einem behaupteten beruflichen Aufstieg keine ...
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25.04.2013 · Nachricht · Steuerrecht
Dient die Wohnung am Beschäftigungsort dem Steuerpflichtigen lediglich als Schlafstätte, ist regelmäßig davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Lebensführung noch am Heimatort zu verorten ist und dort der ...
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19.04.2013 · Fachbeitrag ·
Nicht miteinander verheiratete Eltern
Der EuGHMR (FamRZ 10, 103) und das BVerfG (FamRZ 10, 1403) haben durch das bisher geltende deutsche Recht eine Diskriminierung von Vätern außerehelich geborener Kinder beim Zugang zur gemeinsamen elterlichen Sorge ...
19.04.2013 · Fachbeitrag ·
Sozialrecht
1.Ein Bedarf für die Erstausstattung einer Wohnung kann auch entstehen, wenn ein Umzug zwar nicht vom Grundsicherungsträger veranlasst wurde, jedoch wegen der Geburt eines Kindes notwendig war. 2.Dieser Bedarf umfasst nur notwendige Einrichtungsgegenstände, die schon in der alten Wohnung gefehlt hatten oder die zwar vorhanden waren, aber allein durch den Umzug unbrauchbar geworden sind. (LSG Stuttgart 7.11.12, L 3 AS 5162/11, NZS 13, 118, Abruf-Nr. 131277 )
19.04.2013 · Fachbeitrag ·
Unterhaltsprivileg
(BGH 21.3.12, XII ZB 234/11, FamRZ 12, 853, Abruf-Nr. 121266 )
19.04.2013 · Fachbeitrag ·
Ehevertrag
1.Ein Ehevertrag kann sich in einer Gesamtwürdigung nur als sittenwidrig und als insgesamt nichtig erweisen, wenn konkrete Feststellungen zu einer unterlegenen Verhandlungsposition des benachteiligten Ehegatten ...
19.04.2013 · Fachbeitrag ·
Elternunterhalt
Verwertbares Vermögen eines Pflichtigen, der selbst bereits die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann wie folgt für den Elternunterhalt eingesetzt werden: Das Vermögen wird in eine an der statistischen Lebenserwartung des Pflichtigen orientierte Monatsrente umgerechnet und dessen Leistungsfähigkeit aufgrund des zu ermittelnden (Gesamt-) Einkommens nach den für den Einkommenseinsatz geltenden Grundsätzen bemessen (BGH 21.11.12, XII ZR 150/10, NJW 13, 301, Abruf-Nr. 130014 ).