· Nachricht · Personensorge
Bundestag hat das Gesetz zur Beschneidung gebilligt
| Für Juden und Muslime in Deutschland herrscht künftig wieder Rechtssicherheit. In namentlicher Abstimmung hat der Bundestag am Mittwoch, 12.12.12, den Gesetzentwurf der Bundesregierung über den „Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ in dritter Beratung verabschiedet. |
Für den Entwurf stimmten
- 434 Abgeordnete,
- 100 stimmten gegen ihn und
- 46 Parlamentarier enthielten sich der Stimme.
Zur Wahl stand neben dem Regierungsentwurf auch ein von 66 Abgeordneten der Oppositionsfraktionen initiierter Gesetzentwurf mit fast wortgleichem Titel. Während die Koalition in ihrem Entwurf keine Altersbegrenzung vorgesehen hat, wollte der Gruppenantrag eine Beschneidung erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erlauben. Auch über diese Initiative wurde namentlich abgestimmt.
- Von 584 abgegebenen Stimmen entfielen
- nur 91 auf den Antrag der 66 oppositionellen Parlamentarier.
- 462 Abgeordnete stimmten gegen diesen,
- während sich 31 enthielten.
Der neue § 1631d BGB lautet nun:
Beschneidung des männlichen Kindes
(1) Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht
erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen
Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt
werden soll. Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter
Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet wird.
(2) In den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes dürfen auch
von einer Religionsgesellschaft dazu vorgesehene Personen Beschneidungen
gemäß Absatz 1 durchführen, wenn sie dafür besonders ausgebildet und, ohne
Arzt zu sein, für die Durchführung der Beschneidung vergleichbar befähigt
sind.
Lesen Sie Näheres auf der Homepage des Deutschen Bundestags!
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/42042381_kw50_de_beschneidung/index.html