17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Das unterhaltsberechtigte Kind verliert den Ausbildungsunterhaltsanspruch gegenüber seinen Eltern nicht schon dann, wenn es ihm aufgrund eines notenschwachen Schulabschlusses erst nach drei Jahren vorgeschalteter Berufsorientierungspraktika und ungelernter Aushilfstätigkeiten gelingt, einen Ausbildungsplatz zu erlangen (BGH 3.7.13, XII ZB 220/12, FamRZ 13, 1375, Abruf-Nr. 132424 ).
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
1.Ist bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung in der Form von Vorausleistungen die Höhe des von den Eltern des in der Ausbildung befindlichen unterhaltsberechtigten Kindes einzusetzende Einkommen streitig, ...
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
1.Endet die gesetzliche Verfahrensstandschaft eines Elternteils nach § 1629 Abs. 3 BGB mit Eintritt der Volljährigkeit des Kindes, kann das Kind als Antragsteller in das Verfahren nur im Wege des gewillkürten ...
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Zugewinnausgleich
1.Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen. 2.Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i.S. von § 1381 Abs. 1 BGB. (BGH 16.10.13, XII ZB 277/12, n.v., Abruf-Nr. 133421 )
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Abänderung
Das Auskunftsverlangen i.S. von § 238 Abs. 3 S. 3 FamFG entspricht demjenigen i.S. von § 1613 Abs. 1 S. 1, Fall 1 BGB. Der Antragsgegner muss also aufgefordert werden, Auskunft über Einkünfte und Vermögen zu ...
17.12.2013 · Fachbeitrag ·
Amtshaftung
Amtshaftungsansprüche wegen der ungewollten Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings verjähren innerhalb von drei Jahren, nachdem die Eheleute von den Voraussetzungen des Anspruchs erstmals Kenntnis erlangt ...
17.12.2013 · Nachricht · Facebook
Sehr geehrte Fans, nachdem sich unsere RVG-Gruppe ( http://bit.ly/RVG_2013 ) stetig positiv entwickelt und wir von dem Zuspruch geradezu überwältigt sind, wollen wir Ihnen mit unserem Service weitere Themen-Gruppen auf Facebook zur Verfügung stellen. Daher fragen wir Sie: Welches Thema interessiert Sie? Wozu möchten Sie sich mit Gleichgesinnten austauschen? Wir sammeln alle Vorschläge bis Mitte Januar und werden zu den am häufigsten genannten Themen ein passendes Konzept entwickeln.
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