Zum 1. 7.11 wurde die gesetzliche Mindestdauer der ehelichen Lebensgemeinschaft für das Entstehen eines eheunabhängigen Aufenthaltsrechts des ausländischen Ehegatten von zwei auf drei Jahre erhöht. Das BVerwG hat entschieden, dass das Erfordernis der dreijährigen Dauer auch für Ausländer gilt, die nach altem Recht zwar die Voraussetzungen für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erfüllt hätten, einen entsprechenden Antrag aber erst nach Inkrafttreten der Neuregelung gestellt haben (BVerwG 10.12.13, 1 C ...
Das LSG Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass die Unterschiede bei den von der Rentenversicherung zu berücksichtigenden Kindererziehungszeiten, je nachdem, ob das Kind vor oder nach 1992 geboren wurde, nicht ...
Kosten für ein privates Repetitorium zwecks Vorbereitung auf das erste juristische Staatsexamen sind als Mehrbedarf regelmäßig nur anzuerkennen, wenn die Universität ein kostenfreies Examensrepetitorium nicht ...
Der BGH hat aktuell entschieden, dass der Lottogewinn eines Ehegatten bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen ist (BGH 16.10.13, XII ZB 277/12, ...
Zum 1.7.14 werden die Haftpflichtprämien für Hebammen wieder um ca. 20 Prozent steigen. Freiberufliche Hebammen müssen dann über 5000 EUR pro Jahr für ihre Versicherung bezahlen. Viele Hebammen werden sich ihre ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Unterhaltsschuldner übertragen immer wieder Vermögenswerte auf Dritte, insbesondere ihnen nahestehende Personen, um so die Zwangsvollstreckung in ihr Vermögen zu verhindern. Ziel des anwaltlichen Vorgehens in diesem Fall ist die Wiederherstellung der früheren Vermögenslage. Dies kann erreicht werden durch eine Gläubigeranfechtung nach §§ 1 ff. AnfG.