Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sind rückwirkend zum 1.8.01 zu ändern.
Eine erhebliche Arbeitsüberlastung des Rechtsanwalts kann eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise rechtfertigen, wenn sie plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist und durch sie die Fähigkeit zu konzentrierter ...
Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung ist am 15.5.13 in Kraft getreten. Eltern von sogenannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden – ...
Zur abschließenden Beratung des am 25.4.13 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Dies ist eine gute Nachricht. Ich freue mich, dass nach dem ...
Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleichgestellt. Das hat der Zweite Senat des BVerfG in einem am 6.6.13 veröffentlichten Beschluss entschieden. Bundesjustizministerin ...
Die Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 begründen als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Anspruch auf Kindergeld aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem ...
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Ein Kind, das nach seinem Schulabschluss zunächst keine Ausbildung beginnt, verliert nicht den Anspruch auf Unterhalt für eine später begonnene angemessene Ausbildung. Auch ein 24-jähriges Kind kann noch eine Ausbildung oder ein Studium beginnen. Von einem jungen Menschen kann nicht von Beginn an eine zielgerichtete, richtige Entscheidung in der Berufswahl erwartet werden. Ihm ist eine Orientierungsphase zur Berufswahl zuzubilligen, deren Dauer sich nach Alter, Entwicklungsstand und den gesamten ...