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  • · Nachricht · Eingetragene Lebenspartnerschaft

    Steuerrecht/Ehegattensplitting: Gleichstellung mit der Ehe

    | Eingetragene Lebenspartnerschaften sind auch beim Ehegattensplitting mit der Ehe gleichgestellt. Das hat der Zweite Senat des BVerfG in einem am 6.6.13 veröffentlichten Beschluss entschieden. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger begrüßt den Beschluss des Höchsten Gerichts: „Die heutige Entscheidung ist ein weiterer konsequenter Schritt und markiert den Durchbruch für die volle Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe“. |

     

    Der Beschluss (BVerfG 7.5.13, 2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) liegt in der Linie einer Rechtsprechung, die in ganz konkreten Fällen immer wieder die Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beendet hat.

     

    Mit dem Beschluss wird nicht nur rückwirkend zum 1.8.01 der massive Abbau von Diskriminierung im Einkommenssteuerrecht für lesbische und schwule Paare beendet. Jetzt muss der Gesetzgeber handeln. Eingetragene Lebenspartner dürfen in keinem Bereich mehr benachteiligt werden. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode einiges erreicht im Bereich Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaften im Bereich der Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer, BAföG, Vermögensbildung, Beamten-, Richter- und Soldatenrecht.

     

    Jetzt muss es schnell weitergehen: Eine vollständige Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft mit der Ehe ist durch ein schlichtes Gesetz noch in dieser Legislaturperiode umsetzbar. Es ist verfassungsrechtlich konsequent, den letzten Schritt zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft jetzt auch bei der Adoption zu gehen.

     

    Zur kompletten Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz gelangen Sie unter

    http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/172013_001.html  

     

    Quelle: ID 40019260