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  • · Nachricht · Internationales Recht

    Kindergeld: Nationale Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein

    | Die Vorschriften des Titels II der VO Nr. 1408/71 begründen als Kollisionsregeln keinen unmittelbaren Anspruch auf Kindergeld aus Unionsrecht. Ein Anspruch auf Kindergeld nach dem EStG besteht nur, wenn die mit dem Unionsrecht im Einklang stehenden nationalen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind ( BFH 20.3.13, XI R 37/11, n.v., Abruf-Nr. 131771 ). |

     

    Der Kläger K besitzt die deutsche und die polnische Staatsangehörigkeit. K war vom 1.3.05 bis zum 18.4.06 und vom 29.5.06 bis zum 16.8.06 sozialversicherungspflichtig im Inland beschäftigt. Von März 2005 bis April 2006 war K für seinen Arbeitgeber zur Ausführung von Aufträgen in Österreich tätig.

     

    Seine Kinder leben mit Ihrer Mutter in der Familienwohnung in Polen. Die Familienkasse lehnte den Antrag auf Gewährung von Kindergeld mit der Begründung ab, dass K weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland nachgewiesen habe.

     

    Diese Entscheidung hat der BFH bestätigt. Lesen Sie weiter unter der Abruf-Nr. 131771!

    Quelle: ID 39859770