19.06.2013 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner
Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sind rückwirkend zum 1.8.01 zu ändern.
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