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  • 19.06.2013 · Fachbeitrag · Steuerrecht

    Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner

    Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sind rückwirkend zum 1.8.01 zu ändern.