· Nachricht · Umgangsrecht
Gesetz zur Stärkung der Rechte leiblicher Väter passiert den Bundesrat
| Zur abschließenden Beratung des am 25.4.13 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: „Leibliche Väter, deren Kinder bereits einen rechtlichen Vater haben und die ernsthaftes Interesse an ihrem Kind haben, werden es künftig leichter haben, in Kontakt zu ihrem Kind zu treten und Informationen über ihr Kind zu erhalten. Dies ist eine gute Nachricht. Ich freue mich, dass nach dem klaren Votum des Bundestags das Gesetz nun auch den Bundesrat passiert hat. |
Bisher kam ein Umgangsrecht für leibliche, nicht rechtliche Väter nur in Betracht, wenn sie bereits eine Beziehung zum Kind hatten. War dies nicht der Fall, etwa weil die rechtlichen Eltern des Kindes den Kontakt nicht zuließen, so blieb der leibliche Vater kategorisch vom Umgangsrecht ausgeschlossen. Ob ein Kontakt zum leiblichen Vater im konkreten Fall für das Kind förderlich gewesen wäre, blieb dabei unberücksichtigt.
Das wird sich nun ändern. Künftig rückt das Kindeswohl stärker in den Mittelpunkt. Denn auch der Kontakt zum leiblichen Vater kann für ein Kind gut und förderlich sein. Nach der neuen Regelung des § 1686a BGB kann ein Umgangsrecht des leiblichen Vaters künftig auch in Betracht kommen, wenn noch keine enge Beziehung zu dem Kind besteht. Entscheidend ist nun vielmehr, ob der leibliche Vater ein ernsthaftes Interesse an seinem Kind gezeigt hat und ob der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.
Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz gelangen Sie unter
http://www.bmj.de/DE/Service/Newsletterversand/_doc/_inhalt/172013_002.html