· Nachricht · Personenstandsverordnung
Wann beginnt das menschliche Leben? Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern"
| Die Neuregelung in § 31 der Personenstandsverordnung ist am 15.5.13 in Kraft getreten. Eltern von sogenannten "Sternenkindern" - also Kindern, die mit einem Gewicht von weniger als 500 Gramm tot geboren wurden - haben nun die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dauerhaft dokumentieren zu lassen und ihrem Kind damit offiziell einen Namen und eine Existenz zu geben. |
Mit der Änderung des Personenstandsrechts, für die sich Bundesfamilienministerin Kristina Schröder besonders eingesetzt hat, wird ein würdiger Umgang mit den "Sternenkindern" ermöglicht.
Eltern erhalten mit der Neuregelung im Umgang mit "Sternenkindern" die bislang verwehrte Möglichkeit, sich angemessen von ihrem Kind verabschieden und trauern zu können. Zuvor war eine Beurkundung bei Kindern, die mit unter 500 Gramm tot geboren wurden, nicht möglich.
Am 1.3.13 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechtsänderungsgesetz - PStRÄndG) zugestimmt. Der Deutsche Bundestag hatte das Gesetz zur Neuregelung von § 31 der Personenstandsverordnung bereits am 31.1.13 einstimmig beschlossen.
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