Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.com/ee.iww ). Unsere Gruppe richtet sich an Notare, Notarfachwirte, Rechtsanwalts - und Notarfachangestellte, Kostensachbearbeiter und erfahrene Praktiker, die sich intensiv mit dem GNotKG auseinandersetzen.
Eine Verrechnungsabrede, mit der zwei im Landesdienst stehende Ehegatten vereinbaren, dass die Ausgleichswerte ihrer beiderseitigen Anrechte auf Beamtenversorgung saldiert und nur das höherwertige Anrecht des einen ...
Am Donnerstag (22.5.14) verabschiedete der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285). Dannach erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass ...
Der Amtshaftungssenat des OLG Frankfurt am Main hat eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, die Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt (JA) über gesundheitliche Risiken bei zwei Adoptivkindern gefordert haben (21.5.14, 1 U 305/12).
Das OLG Koblenz hat entschieden, dass es nach dem Ende einer Liebesbeziehung keinen umfassenden Anspruch gegen den ehemaligen Partner gibt, dass dieser Dateien mit eigenen Foto- und Videoaufnahmen löschen muss.
Seit kurzem „live“-geschaltet: die neue Facebook-Gruppe „Vollstrecken in der Praxis“. Werden Sie Mitglied und profitieren Sie vom regen fachlichen Austausch. Stellen Sie Fragen, beantworten Sie die Fragen Ihrer ...
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Besser gestalten – effizienter arbeiten: Das IWW-Webinar am 06.03.2026 zeigt Ihnen, wie Sie Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen rechtssicher aufsetzen und wie aktuelle KI-Tools Sie dabei unterstützen. Einfach und bequem in nur 2,5 Stunden am PC.
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Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die für beide Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist. Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zugewachsenen Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (BGH 18.12.13, XII ZB 268/13, NJW 14, 462, Abruf-Nr. 141273 ).