Der Mann verkaufte seinen Miteigentumsanteil am Eheheim an seine Frau und erwarb mit dem Erlös eine neue Wohnung. Das OLG hat auf beiden Seiten keinen Wohnwert berücksichtigt. Der BGH hat die Entscheidung aufgehoben. Es muss auf beiden Seiten jeweils der Wohnwert berücksichtigt werden. Der Wohnvorteil der neuen Wohnung tritt an die Stelle eines Zinses aus dem Erlös (BGH 9.4.14, XII ZB 721/12, n.v., Abruf-Nr. 141737 ).
1) Der Rechtsstreit, in dem ein unwirksamer Prozessvergleich geschlossen wurde, ist nur fortzusetzen, wenn eine Partei die Wirksamkeit des Prozessvergleichs angreift und damit dessen prozessbeendigende Wirkung infrage ...
Ein ehebedingter Nachteil, der darin besteht, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte nachehelich geringere Versorgungsanrechte erwirbt als er bei hinweggedachter Ehe erworben würde, wird ausgeglichen, wenn er ...
Der BGH hat in eine aktuellen Entscheidung wichtige Grundsätze aufgestellt, wie der Wohnwert einer vom Unterhaltspflichtigen genutzten Immobilie bei der Inanspruchnahme auf Kindesunterhalt zu bemessen ist (BGH 19.3.14, XII ZB 367/12).
Beim betriebsbedingten Verlust des Arbeitsplatzes kann sich ein ehebedingter Nachteil auch daraus ergeben, dass sich der Unterhaltsberechtigte mit Rücksicht auf die Ehe und die übernommene oder fortgeführte ...
Der BGH hat aktuell Folgendes zum Kindesunterhalt entschieden: Nimmt der barunterhaltspflichtige Elternteil ein weit über das übliche Maß hinausgehendes Umgangsrecht wahr, kann der Tatrichter die in diesem ...
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Das Bundeskabinett hat am 4.6.14 den Gesetzentwurf zur Einführung des ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Damit soll es für Eltern künftig einfacher sein, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. „Mehr Zeit für Familie, und zwar für Mütter und Väter: Das ist das Ziel dieses Gesetzes“, sagte Manuela Schwesig.