Der Staatsanwaltschaft steht im Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft kein Beschwerderecht nach § 59 Abs. 1 FamFG zu. Ein solches Recht ergibt sich auch nicht aus einer möglichen Beeinträchtigung des von der Staatsanwaltschaft wahrgenommenen öffentlichen Strafverfolgungsinteresses (BGH 8.10.14, XII ZB 406/13, Abruf-Nr. 172850 ).
Auch bei einer unvorhergesehenen Erkrankung muss ein Rechtsanwalt alle ihm dann noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Wahrung einer Frist ergreifen.
Eine Krankenkasse wollte per Satzung eine überobligatorische Leistung anbieten: Auch unverheiratete Paare in einer „auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ sollten im Rahmen einer künstlichen Befruchtung mit ...
Aus der ursprünglich erfolgten Titulierung eines Barunterhaltsanspruchs des minderjährigen Kindes gegenüber seinem damals nichtehelichen Vater kann nach Heirat der Eltern und mehrjährigem Zusammenleben der Familie unter Leistung von Betreuungs- und Naturalunterhalt nicht erneut vollstreckt werden (OLG Celle 18.8.14, 10 WF 50/14).
Das FG Rheinland-Pfalz hat darüber entschieden, ob Scheidungskosten nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz) als außergewöhnliche Belastung ...
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