· Nachricht · Personenstandssache
AG Hannover lehnt es ab, ein drittes Geschlechts einzutragen
| Das AG Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Die erkennende Richterin stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit „weiblich“, „männlich“ oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen (AG Hannover 21.10.14). |
Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht für notwendig erachtet, da nicht zu erkennen sei, dass die gesetzliche Regelung gegen die Verfassung verstößt.
Quelle: Pressemitteilung des AG Hannover vom 21.10.14; http://www.amtsgericht-hannover.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=15589&article_id=128709&_psmand=74