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  • · Nachricht · Haftungsrecht

    Verletzung der Anwaltspflichten bei einer formalisierten Beratung „Scheidung online“

    | Lässt die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen, entbindet allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ die Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht (LG Berlin 5.6.14, 14 O 395/13, NJW-RR 14, 1145). |

     

    Die beklagte Anwaltskanzlei besteht aus zwei Fachanwälten für Familienrecht. Sie wirbt im Internet unter der Überschrift „Scheidung Online“ damit, dass eine Scheidung ohne Anwaltsbesuch zu den geringstmöglichen Kosten durchgeführt werden kann. Die aus Russland stammende Klägerin benutzte das auf der Homepage zur Verfügung gestellte Online-Formular. Darin gab sie u.a.an, dass der Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle erfolge, beide Eheleute auf den Versorgungsausgleich verzichten wollten und ebenso auf den Ehegattenunterhalt. Die Parteien schlossen im Termin zur mündlichen Verhandlung einen entsprechenden Vergleich. Die Klägerin ist der Auffassung, die sie vertretenden Anwälte hätten mit diesem Vergleich pflichtwidrig gehandelt. Der Vergleich habe nachteilige Folgen für sie. Die beklagten Anwälte hätten ihr von einem solchen Vergleich abraten müssen. Die Anwälte hätten sie u.a. nicht über die Tragweite des Verzichts auf nachehelichen Unterhalt aufgeklärt. Die beklagten Anwälte wurden daher zum Ersatz jeglicher Schäden verurteilt, die aus dem fehlerhaften Vergleich hervorgehen. Der Anwalt habe hier eine Beratungspflicht gehabt, der er nicht nachgekommen sei. Es sei von vornherein klar, dass ein über das Internet bereit gestelltes Scheidungsformular der Anwaltskanzlei nur ein erster Kontakt zum Mandanten sein könne und sich erst in einem Beratungsgespräch herausstellen werde, inwieweit der Mandant Beratung brauche.

     

    Quelle: BRAK Nachrichten aus Berlin Ausgabe 14/2014 vom 10.10.14, http://www.brak.de/zur-rechtspolitik/newsletter/nachrichten-aus-berlin/2014/ausgabe-14-2014-v-10102014.news.html

    Quelle: ID 43020631