17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Rechtsmittel in Ehesachen und Familienstreitsachen
1. Zu den Anforderungen an einen bestimmten Beschwerdeantrag in Ehe- und Familienstreitsachen. 2. Wird von einem AG einem Scheidungsantrag verfahrensfehlerhaft vor der Entscheidung über eine Folgesache stattgegeben, schafft dies eine selbstständige Beschwer, die mit der Beschwerde gegen den Scheidungsbeschluss gerügt werden kann (Fortführung der Senatsurteile FamRZ 08, 2268; 84, 254 und Abgrenzung zum Senatsurteil FamRZ 13, 1366 = FK 14, 22). (BGH 4.9.13, XII ZB 87/12, FamRZ 13, 1879, Abruf-Nr. 133299 ).
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Gebührenrecht
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen ...
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Streitwert
Erledigt sich ein Stufenantrag, bevor es zur Bezifferung der Leistungsstufe gekommen ist, und fehlen Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers zu seinem Leistungsantrag, ist auf den Auffangwert des § 42 Abs.
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Kindesunterhalt
Minderjährige unverheiratete und privilegiert volljährige Kinder stehen unterhaltsrechtlich auf dem ersten Rang, § 1609 Nr. 1 BGB. Unterhaltspflichtige sind ihnen gegenüber gesteigert unterhaltspflichtig, § 1603 Abs. 2 S. 1 BGB. Dazu im Einzelnen:
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Ausgleichsreife eines Versorgungsanrechts
Zur Ausgleichsreife eines durch Hofübergabevertrag begründeten Rentenanspruchs, dessen Abänderung bei einer wesentlichen Änderung der Verhältnisse gemäß § 323 ZPO vorbehalten ist (BGH 21.11.13, XII ZB 403/12, ...
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Bagatellklausel
Bei der Feststellung der Artgleichheit der Versorgungsanrechte im Rahmen von § 18 Abs. 1 VersAusglG ist auch bei Landes- und Kommunalbeamten, Zeitsoldaten und Widerrufsbeamten auf das zu belastende Anrecht und nicht ...
17.10.2014 · Fachbeitrag ·
Beschwerdeverfahren
Es gehört zu den Aufgaben des Verfahrensbevollmächtigten, dafür zu sorgen, dass ein Antrag auf Verlängerung der Frist zur Beschwerdebegründung innerhalb der laufenden Frist bei dem zuständigen Gericht eingeht (BGH 20.8.14, XII ZB 155/13, n.v., Abruf-Nr. 142910 ).