Bei einem erfolgreichen Antrag des Kindes auf Feststellung der Vaterschaft entspricht es nicht billigem Ermessen, dem Kindesvater allein aufgrund seines Unterliegens die gesamten Verfahrenskosten aufzuerlegen, wenn dieser berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft hatte, weil die Kindesmutter Mehrverkehr während der gesetzlichen Empfängniszeit eingeräumt hatte (BGH 19.2.14, XII ZB 15/13, MDR 14, 490, Abruf-Nr. 141025 ).
Die in § 61 Abs. 1 FamFG für vermögensrechtliche Angelegenheiten vorgesehene Mindestbeschwer von über 600 EUR findet auf eine Kostenbeschwerde in einer nicht vermögensrechtlichen Angelegenheit keine Anwendung (BGH ...
Die Einführung einer sog. Sukzessivadoption für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist geplant, so der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (18/1285). Die Neuregelung sieht vor, dass Lesben und Schwule ...
Zum 1.5.14 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt (Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt) in Kraft getreten. Schwangere können ihr Kind vertraulich in einer Klinik oder bei einer Hebamme gebären. Sie werden während der Schwangerschaft und auch danach von Mitarbeitern von Beratungsstellen beraten und begleitet. Ziel ist es zu verhindern, dass verzweifelte Schwangere ihr Kind heimlich gebären oder sogar aussetzen oder töten.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 12 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog.
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Suchen Eheleute gemeinsam einen Anwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, muss dieser vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinweisen (BGH 19.9.13, IX ZR 322/12, FamRZ 14, 35, Abruf-Nr. 134054 ).