Das AG Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von „weiblich“ in „inter“ oder „divers“ abgelehnt. Die erkennende Richterin stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit „weiblich“, „männlich“ oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit „inter“ oder „divers“ ist gesetzlich nicht vorgesehen (AG Hannover 21.10.14).
Zur Wirksamkeit einer Vollmacht über den Tod des Vollmachtgebers hinaus, die zur Vermeidung einer gerichtlich angeordneten Betreuung erteilt worden ist (Formular aus „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“, OLG ...
Lässt die vertretene Partei Beratungsbedarf erkennen, entbindet allein das Ausfüllen eines „Online-Scheidungsformulars“ die Rechtsanwälte nicht von ihrer Beratungspflicht (LG Berlin 5.6.14, 14 O 395/13, NJW-RR ...
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen (OLG Bremen 24.9.14, 5 WF 72/14, n.v., Abruf-Nr. 142931 ).
Erledigt sich ein Stufenantrag, bevor es zur Bezifferung der Leistungsstufe gekommen ist, und fehlen Anhaltspunkte für die Erwartung des Antragstellers zu seinem Leistungsantrag, ist auf den Auffangwert des § 42 Abs.
Der Verfahrenswert bestimmt sich bei Geltendmachung eines Anspruchs auf Verfahrenskostenvorschuss auch im Verfahren der einstweiligen Anordnung nach dessen voller Höhe und ist nicht nach § 41 FamGKG zu ermäßigen ...
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Berlin: (hib/AW) Der Familienausschuss hörte am Montag (13.10.14) acht Sachverständige zum entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/2583, 18/2625) an. Die Experten stimmen dem geplanten Elterngeld Plus prinzipiell zu. Sie fordern aber einige Nachbesserungen.