Das Gesetz zur Sukzessivadoption ermöglicht es gleichgeschlechtlichen Paaren, das vom Partner adoptierte Kind ebenfalls zu adoptieren. Bislang ist nur die Adoption des leiblichen Kindes des Partners möglich gewesen. Der Bundesrat hat den Beschluss des Bundestages in seiner Plenarsitzung am 13.6.14 gebilligt.
Zur Sittenwidrigkeit einer aus emotionaler Verbundenheit erteilten Bürgschaft bei hintereinander geschalteten Bürgschaftsverträgen (BGH 1.4.14, XI ZR 276/13, WM 14, 989, Abruf-Nr. 141543 ).
Das Bundeskabinett hat am 4.6.14 den Gesetzentwurf zur Einführung des ElterngeldPlus auf den Weg gebracht. Damit soll es für Eltern künftig einfacher sein, Elterngeldbezug und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. „Mehr Zeit für Familie, und zwar für Mütter und Väter: Das ist das Ziel dieses Gesetzes“, sagte Manuela Schwesig.
Zum 1.8.13 ist das GNotKG in Kraft getreten. Es wirft viele Abrechnungsfragen auf. Der Informationsdienst Erbrecht effektiv des IWW präsentiert Ihnen dazu eine Fachgruppe GNotKG Notarielles Kostenrecht ( www.facebook.
Am Donnerstag (22.5.14) verabschiedete der Bundestag den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (18/1285). Dannach erhalten eingetragene Lebenspartner das Recht auf eine Sukzessivadoption. Das bedeutet, dass ...
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Der Amtshaftungssenat des OLG Frankfurt am Main hat eine Klage von Adoptiveltern abgewiesen, die Schadenersatz wegen unzureichender Aufklärung durch das Jugendamt (JA) über gesundheitliche Risiken bei zwei Adoptivkindern gefordert haben (21.5.14, 1 U 305/12).